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Auszug aus unserer Satzung
§ 2 Zweck, Aufgaben und Ziele
(1) Der Zweck des Vereins besteht u.a. darin, auf unterschiedliche Art und Weise behandlungsgeschädigten Patienten, i.d.R. mit der Folgeschädigung chronischer Krankheitsverläufe (Chroniker z.B. Chronische Schmerzen) und/oder Schwerbehinderungen, ihren Angehörigen, Lebensgefährten und Hinterbliebenen durch Aufklärung, Information und menschliche Zuwendung im Rahmen der Vereinsselbsthilfe bei der Bewältigung ihrer psychosozialen Problemsituation nach medizinischer Fehlbehandlung beizustehen, sowie den regelmäßigen Erfahrungsaustausch der Vereinsmitglieder untereinander und in verschiedenen Einrichtungen des AKMG zu fördern. Hierbei steht das Motto und Prinzip "Hilfe durch Selbsthilfe" im Vordergrund.
(2) Der Verein informiert über mögliche Vorgehensweisen im Schadensfall und gibt Hilfestellung bei der Aufklärung möglicher Medizinschadensfälle.
(3) Ein wichtiges Ziel der des AKMG ist die Prävention von Behandlungsfehlern (wie z.B. Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Magen-Darmerkrankungen, Hirnschädigungen, Zerebralparese/Lähmungen usw.) durch Aufklärung und Information der Patienten und der Gesundheitsdienstleister. Der AKMG will mit seiner Arbeit dazu beitragen, dass Behandlungsfehler (im Extremfall verbunden mit unbeschreibbarem, lebenslangen Leid) vermieden d.h. vorgebeugt werden können.
(4) Eine wichtige Aufgabe des Vereins ist die Forderung an den Medizinbetrieb, die Aspekte der Humanität in der ärztlichen Behandlung im Umgang mit den Patienten in den Vordergrund zu stellen und danach zu handeln. Dazu gehört die Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit beim Dienst am Menschen in seinem Ausnahmezustand Krankheit.
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§ 10 Vorstand
(2) In den Vorstand dürfen nur Personen gewählt werden, die dem Verein als Mitglied angehören [vgl. § 5 (1) u. (2)] und entweder selbst Opfer einer ärztlichen Fehlbehandlung geworden sind oder deren gesetzlichen Vertreter, Lebensgefährten, nahe Angehörige.
Die Satzung des AKMG e.V. in voller Länge als PDF Datei aufrufen...>>>
10 Punkte Programm:
1. Kein Verschleppen, Taktieren und Mürbe machen über viele Jahre hinaus. Dieses, zum Teil schon unmenschliche Verhalten, muss zu Gunsten der Geschädigten unterbunden werden!
Das oft angebrachte Argument, der Arzt dürfe sich nicht äußern, weil sonst die Berufshaftpflichtversicherung nicht zahlt ist genau so mager wie falsch. Die Haftpflichtversicherungen versuchen die Geschädigten psychisch und finanziell so einzuschüchtern und zu zermürben, dass sie entweder von alleine aufgeben oder viel zu niedrige Vergleiche akzeptieren.
2. Gesetzliche Meldepflicht - Schaffung einer zentralen Meldestelle!
Die Öffentlichkeit muss darüber informiert werden wie und wo gepfuscht wird. Das bedeutet: Führung und Zugänglichmachung entsprechender Statistiken. z.B.: Wie viele Fälle pro 1.000 OPs werden bei der Schlichtungsstelle angezeigt?
3. Beweislastumkehr* - Arzt muss seine Unschuld beweisen und nicht Patient die Schuld des Arztes!
Da der Arzt näher am Geschehen ist und über alle Informationen verfügt, muss er auch im Falle des Misserfolgs der Behandlung beweisen, dass der Schaden nicht auf seine Behandlung zurückzuführen ist. Der Arzt muss, auch ohne Nachfrage des Patienten, von sich aus einen ärztlichen Behandlungsfehler offenbaren! Es ist Sache des Arztes durch menschliche Größe und Ehrlichkeit zu den Fehlern zu stehen. Die Realität ist, dass abgewiegelt und vertuscht wird!
4. Schnellere Abwicklung der Verfahren bezüglich Behandlungsfehler und oder der Schlichtungskommissionen!
5. Bedeutend höhere und der Schädigung angemessene Schmerzensgelder!
6. Verbesserte Kontrolle der Ärzte durch ein unabhängiges Institut für Patientensicherheit!
z.B.: Wie häufig nimmt der Arzt an Fortbildungsmaßnahmen teil, aktualisiert so sein medizinisches Wissen?!
7. Verstärktes Eintreten der Krankenkassen bei Behandlungsfehlern und größeres Mitbestimmungsrecht der Beitragszahler!
Stärkung und finanzielle Förderung der von Betroffenen für Betroffene gegründeten und geführten Selbsthilfevereinen! Stimmberechtigte Beteiligung der Selbsthilfevereine an Gesundheitskonferenzen auf Landes- und Bundesebene.
8. Info-Broschüren ausliegend bei Ärzten, Krankenhäuser und Krankenkassen!
Im Falle eines vermeidbaren Behandlungsfehlers: An wen wende ich mich? Wer hilft? z.B.: Kontakttelefonnummern und Adressen von Selbsthilfegruppen
9. Sofortige psychologische Betreuung und Unterstützung der Betroffenen und deren Angehörigen, ohne diese selbst als psychisch Krank abzustempeln!
10. Abschreckung durch konsequentere berufsrechtliche Verfolgung und Strafverfolgung - Gegebenenfalls Berufsverbot!
Ergänzende Erklärung, Forderung ...
Ein lobenswertes Beispiel, Québec/Kanada
© Copyright 2001 - Verantwortlich für den Inhalt und Entwurf "10 Punkte Programm",
Elmar Kordes und Manfred Maier, www.geoffrey-mike.de
Vereinsdarstellung
Der Arbeitskreis Medizingeschädigter BUNDESVERBAND-AKMG e.V.
hilft Betroffenen / Geschädigten wenn es darum geht einen Behandlungsfehler nachzuweisen.Betroffene helfen Betroffenen.
Satzungsgemäß dürfen in den Vorstand des AKMG e.V. nur Personen gewählt werden, die entweder selbst Opfer einer ärztlichen Fehlbehandlung geworden sind oder deren gesetzlichen Vertreter, Lebensgefährten / nahe Angehörige.
Unter dem Motto: " Zuerst kommt der Mensch und dann der Verein!" bietet der AKMG e.V. jeden letzten Donnerstag im Monat, auch für Nichtmitglieder, kostenlose telefonische Anwalts-Patienten-Fragestunden ( Tel. 07562 - 3995 oder o7562 - 981 437) zu normalen Telefongebühren an. Dies ist nach jetziger Kenntnis einzigartig im deutschsprachigen Raum
Dank der Kooperation mit dem Privaten Netzwerk Medzingeschädigter www.geoffrey-mike.de kann der AKMG e.V. kostenlose Unterseiten im Internet anbieten. Hier können Betroffene über ihren Fall berichten und neue Kontakte knüpfen, so auch zu den verschiedensten Medien, frei von einem Mitgliederzwang.
Die gesundheitspolitischen Ziele des AKMG e.V. wurden von unserem Kooperationspartner, dem Privaten Netzwerk Medizingeschädigter, in einem 10 Punkte Programm zusammen gefasst.
Oberste Priorität gilt der Prävention von Behandlungsfehlern durch Aufklärung und Information der Patienten und der Gesundheitsdienstleister. Der AKMG e.V. will mit seiner präventiven Arbeit dazu beitragen, dass Behandlungsfehler schon im Vorfeld erkannt und somit vermieden werden können.
Seit Januar 2001 unterhält der AKMG e.V. ein Büro mit festen Sprechzeiten
Montag bis Donnerstag von 9.00 Uhr - 11.00 Uhr und 14.00 Uhr - 16.00 Uhr
in Isny im Allgäu. Das Büro ist Anlaufstelle für die bundesweite Versorgung und Koordination der einzelnen Arbeitskreise Zusätzlich zu den bereits beschriebenen Aufgaben und Ziele würde im Büro ein Behindertenarbeitsplatz geschaffen.
Der Gründungsursprung des heutigen Bundesverbandes liegt im Jahr 1995 ( am 01.07.1995 im Vereinsregister in Wangen offiziell eingetragen).
Damit Sie über ihre Rechte besser informiert sind haben wir einen Patientenleitfaden erstellt. Dieser soll ihnen helfen als mündiger Patient vorbereitet zu sein. Gegen einen Selbstkostenbeitrag von vorab 3,00 Euro (z.B. in Briefmarken) schicken wir ihnen diesen gerne zu. Auf unserer Homepage www. akmg.de ist unser Patientenleitfaden kostenlos abrufbar.
Der Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes "Die Würde des Menschen ist unantastbar" sollte gerade für Medizingeschädigte gelten. Leider sieht die Realität für uns ganz anders aus.
Es würde uns freuen, wenn sie uns als Mitglied oder mit einer kleinen Spende unterstützen. Selbstverständlich ist dies aber keine Bedingung für unser Hilfsangebot.
Die Vorstandschaft
Überarbeitete Fassung September 2010 Monika Hauser
Vereins- und Spendenkonto
Volksbank Allgäu West eG.
BLZ 650 920 10
Konto 41 414 004
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